Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

Sie sind schwanger? Herzlichen Glückwunsch!

Unsere Mitarbeiterinnen und wir werden alles tun, um eine optimale Vorsorge für Sie und Ihr ungeborenes Kind zu ermöglichen.

Haben Sie zu Hause einen Schwangerschaftstest durchgeführt, der positiv ausgefallen ist, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin für die Erstuntersuchung. Diese findet bei unkompliziertem Verlauf etwa in der siebten Schwangerschaftswoche statt (sieben Wochen nach Beginn der letzten Periode). Zu dieser Zeit kann bei der Ultraschalluntersuchung in der Regel der Herzschlag des Kindes bereits gesehen werden. Bei Beschwerden wie Schmerzen oder Blutungen melden Sie sich selbstverständlich jederzeit zur Untersuchung.

Nach unauffälliger Erstuntersuchung wird das Labor für den Mutterpass abgenommen und wenn in diesem Jahr noch nicht erfolgt, eine Krebsvorsorgeuntersuchung durchgeführt.

Zu den Laboruntersuchungen gehören ein Blutbild, die Bestimmung der Blutgruppe, ein Antikörpersuchtest, Überprüfung des Rötelnschutzes (falls nicht 2 Impfungen dokumentiert sind), Suchtest auf Infektion mit Lues und AIDS. Der AIDS-Test wird nur mit Ihrem Einverständnis durchgeführt und das Ergebnis wird nicht im Mutterpass dokumentiert. Desweiteren erfolgt ein Urin-Test zum Ausschluss einer Chlamydien-Infektion, die zu vorzeitigen Wehen und zur Frühgeburt führen könnte.

Im weiteren Verlauf sehen die Mutterschaftsrichtlinien folgende Untersuchungen vor:

  • alle 4 Wochen wird der Muttermund und das Wachstum der Gebärmutter durch eine Tastuntersuchung kontrolliert, die Scheidenflora wird überprüft, um Infektionen auszuschließen und dadurch das Frühgeburtsrisiko zu senken, es werden Gewichts-, Urin- und Blutdruckkontrollen durchgeführt.
  • In regelmäßigen Abständen wird das Blutbild kontrolliert, um z.B. eine Blutarmut durch Eisenmangel zu entdecken und behandeln zu können. Ab der 33. Schwangerschaftswoche wird ein Test auf Hepatitis B durchgeführt.

  • in der 25.-28. SSW erfolgt ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes
  • wir kontrollieren bei jeder Vorsorgeuntersuchung den Herzschlag des Kindes. Ab ca. der 29. Schwangerschaftswoche wird bei Bedarf ein sogenanntes CTG geschrieben, bei dem während 20 Minuten eine Messung der Wehentätigkeit und eine Registrierung der kindlichen Herztonkurve durchgeführt wird.
  • ab der ca. 32. SSW erfolgen die Untersuchungen alle 2 Wochen bis zur 38. SSW, dann jede Woche bis zum Termin
  • wird der rechnerische Termin überschritten, erfolgen die Kontrollen alle 2-3 Tage
  • Ultraschalluntersuchungen sind nach den Mutterschaftsrichtlinien in der 10. SSW, der 20. SSW und der 30. SSW vorgesehen. Bei der Untersuchung in der 20.SSW können Sie zwischen einer Basisuntersuchung und einem erweiterten Organscreening wählen. Die Kosten für den erweiterten Ultraschall trägt die Krankenkasse und darf nur von Frauenärzten ausgeführt werden, die über ein entsprechend hochwertiges Ultraschallgerät verfügen und ihre Fachkenntnis zur Durchführung dieser Untersuchung nachgewiesen haben. Wir bieten diese Untersuchung an und erläutern sie in unserem Aufklärungsgespräch. Ergibt sich aus dem Schwangerschaftsverlauf die medizinische Notwendigkeit zur Durchführung weiterer Ultraschalluntersuchungen, so führen wir diese selbstverständlich durch.

Untersuchungen, die nicht in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen, aber dennoch medizinisch sinnvoll sind, bieten wir als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung an. Sie erhalten hierfür eine Privatrechnung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist nicht vorgesehen oder gewährleistet, dennoch können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, immer mehr Krankenkassen erstatten Kosten bis zu einem bestimmten Betrag.

Zur Sicherheit und zum Schutz Ihres Babys bieten wir folgende Leistungen als Zusatzleistungen an, die privat in Rechnung gestellt werden müssen (IGEL-Leistungen), um Ihnen das beruhigende Gefühl geben zu können, dass mit Ihrem Kind alles in Ordnung ist.

Hierzu zählen:

  • Ersttrimesterscreening“ : eine Blutuntersuchung (ab der 11. Schwangerschaftswoche) und ein spezieller Ultraschall (13./14.Schwangerschaftswoche), mit Messung der Nackenfalte, um Auffälligkeiten beim Kind auszuschließen (Herzfehler, Trisomien, Fehlbildungen).
  • Harmony Test (sogenannte Non-invasive Pränataldiagnostik), bei der die fetale Erbsubstanz im mütterlichen Blut untersucht wird (ab der 11. Schwangerschaftswoche). Dient lediglich zum Ausschluß von Chromosomenstörungen wie Trisomie 13,18 oder 21.
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (z.B. 16., 24., 36., 40. SSW)
  • 3D/4D-Ultraschall
  • Untersuchungen auf Toxoplasmose, Cytomegalie und Streptokokken

Wir beraten Sie bei Fragen hierzu gerne und haben schriftliches Informationsmaterial vorbereitet, bitte sprechen Sie uns an!