Neuregelung der gynäkologischen Krebsvorsorge

Liebe Patientinnen, zum 01.01.2020 haben sich die Angebote zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs geändert, über die wir Sie hier informieren möchten.

Die Angebote unterscheiden sich je nach Alter der Frau:

·         Bei Frauen zwischen 20 und 34 Jahren erfolgt wie bisher eine jährliche Untersuchung mit PAP-Abstrich zur Untersuchung auf Zellveränderungen. Wenn notwendig, kann zusätzlich ein Test auf HPV- Viren durchgeführt werden.

·         Frauen ab 35 Jahren können einen PAP-Abstrich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch alle 3 Jahre in Anspruch nehmen. Dieser wird mit einem Test auf HPV Viren kombiniert (sog. Ko-Testung). Die Auswertung des PAP-Abstrichs kann mittels Dünnschichtzytologie erfolgen, was bislang keine Kassenleistung war.

·         Alle fünf Jahre informiert Sie Ihre Krankenkasse über dieses Angebot.

Der Anspruch auf eine jährliche körperliche Vorsorgeuntersuchung der Brust, der Eierstöcke und Gebärmutter bleibt im bisherigen Umfang bestehen.

Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an!