Änderungen bei der gynäkologischen Vorsorge geplant

Die frauenärztliche Krebsvorsorge soll für Kassenpatientinnen ab 35 Jahre geändert werden.

Die Patientinnen haben weiterhin Anspruch auf die jährliche Untersuchung von Brust, äußerem Genitale, Eierstöcken und Gebärmutter. Neu ist, der zytologische Abstrich („PAP-Test“) von Gebärmuttermund und Gebärmutterhals wird nicht mehr wie bisher jedes Jahr erstattet, sondern nur noch alle drei Jahre, dafür wird aber gleichzeitig der sogenannte HPV-Test mit angeboten und erstattet.

HPV Viren (Humane Papilloma Viren) gehören zu den weltweit häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen. Etwa 80 % der Menschen haben im Lauf ihres Lebens Kontakt mit HPV Viren. Mittlerweile sind etwa 150 HPV Typen entdeckt, etwa 40 davon infizieren überwiegend die Genitalorgane und den After, wobei manche harmlose Warzen verursachen, andere können zu bösartigen Gewebeveränderungen an Gebärmutterhals, Schamlippen und Scheidenvorhof (Vulva), Scheide und After führen.

In den allermeisten Fällen heilt eine Infektion mit HPV folgenlos ab und das Virus verschwindet unbemerkt. Bei einigen Menschen kann die Infektion jedoch anhalten und es kann eine Krebsvorstufe oder Krebs entstehen.

Genitalwarzen können behandelt werden, gegen die Infektion mit HPV gibt es keine Therapie.

Schützen kann eine Impfung gegen HPV, die sogenannte „Gebärmutterhalskrebsimpfung“.

Die Krebsfrüherkennung dient der frühzeitigen Erkennung von Krebsvorstufen, die behandelt werden können, bevor eine bösartige Erkrankung entsteht.

Die Aufnahme des HPV Tests in das gesetzliche Früherkennungsprogramm ist nicht unproblematisch und wird in Fachkreisen bis heute kontrovers diskutiert. Unter den verschiedenen auf dem Markt befindlichen HPV Tests gibt es keinen, der zuverlässig alle HPV Infektionen findet. Dazu kommt, dass es durch den positiven Ausfall eines HPV Tests in vielen Fällen zur Verunsicherung von Patientinnen kommen kann, deren Infektion ohne den Test folgenlos und unbemerkt abgeheilt wäre.

Sollte die dafür zuständige Kommission die Änderungen auf den Weg bringen, werden Frauen ab 35 Jahren mitentscheiden müssen, welche Untersuchungen sie in welchen Intervallen zur Krebsvorsorge nutzen möchten.

Wir stehen Ihnen hierbei gerne beratend zur Seite!